Schul- und Hausordnung

Stand: 04.08.2011


Informationen für die Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden der Friedrich-Feld-Schule zur Schul- und Hausordnung

1. Verhalten im Schulhof und im Schulgebäude

Zwei- und Motorräder sind auf dem Schulhof zu schieben oder mit äußerster Vorsicht im Schritttempo zu fahren.
Die Stockwerke dürfen erst ab 7:45 Uhr nach dem Klingelzeichen betreten werden.
Die Aufenthaltsräume (A 14) im Haus A und (D 8) im Haus D sind von 7:15 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Das Mitbringen von Waffen (z. B. Messer, Tränengas, Schreckschusspistolen) und Feuerwerkskörpern ist verboten.
Das Rauchen im Bereich des Schulgeländes ist nicht gestattet.
Während der Pausen haben alle Schüler/-innen die Klassenräume zu verlassen (Ausnahme: Regenwetter) und den Pausenhof aufzusuchen. Die Lehrkraft schließt den Klassenraum ab. Für körperbehinderte Schüler werden auf Antrag Sonderregelungen vereinbart.
Falls 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen ist, muss die Schulleitung von einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Klasse über das Sekretariat verständigt werden.
Zwei Verspätungen werden als unentschuldigtes Fehlen einer Unterrichtsstunde gerechnet und in Summe als unentschuldigte Fehltage im Zeugnis ausgewiesen.
Die Benutzung von Mobiltelefonen ist in den Schulgebäuden ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Geräte müssen während des Unterrichtes auf stumm oder, besser noch, abgeschaltet sein.
Die für das Klassenbuch verantwortlichen Schüler/-innen sorgen für den Transport des Klassenbuches bei einem Raumwechsel der Klasse.
Schülerinnen und Schülern der Klassen 11 - 13 ist es freigestellt, in den Pausen das Schulgelände zu verlassen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule und die Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden (Unfallschutz).


2. Verhalten in der Klasse

Jede Klasse ist für ihren Klassenraum verantwortlich. Für grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen, Verunreinigungen usw. haftet der Verursacher. Er muss gegebenenfalls entstandene Kosten ersetzen.

Das Trinken von Getränken aus verschließbaren Behältern während des Unterrichts kann erlaubt werden, mit Ausnahme an PC-Arbeitsplätzen. Der Verzehr von warmen Speisen ist ausschließlich in den Aufenthaltsräumen gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.

Jeder Klassenraum kann von der Klasse nach eigenen Wünschen, jedoch nur im Einvernehmen mit dem/der Klassenleiter/-in, ausgestaltet werden.


3. Fehlen wegen Krankheit

Bei Fehlen wegen Krankheit ist dem/der Klassenleiter/-in eine schriftliche Entschuldigung unverzüglich vorzulegen, spätestens jedoch am dritten Unterrichtstag. Die Entschuldigung wird von der Klassenleiterin/dem Klassenleiter bzw. der Kursleiterin/dem Kursleiter abgezeichnet. Danach ist sie von der Schülerin/dem Schüler bis zum Ende des Schuljahres aufzubewahren. Für das Fehlen bei Klassenarbeiten muss grundsätzlich ein ärztliches Attest vorgelegt werden.


4. Beurlaubung

Für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern ist zuständig:
- für einzelne Stunden: der/die Fachlehrer/in für diese Stunden,
- für ein bis zwei Tage: der/die Klassenlehrer/in,
- für mehr als zwei Tage: der Schulleiter (schriftlicher Antrag über den/die
Klassenleiter/-in an den Abteilungsleiter).

Urlaub vor oder im Anschluss an die Ferien kann nur vom Schulleiter in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Anträge hierfür sind 4 Wochen vor Beginn des beantragten Urlaubs über die Klassenleitung beim Abteilungsleiter einzureichen.


5. Schülerdaten

Die Friedrich-Feld-Schule erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auf der Grundlage des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG). Die Verarbeitung der Daten in einer automatischen Datei erfolgt, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages und für einen damit verbundenen Zweck erforderlich ist.


6. Sprechzeiten der Schulleitung und der Lehrkräfte

Täglich nach vorheriger Vereinbarung.Das Sekretariat ist grundsätzlich von Montag bis Donnerstag von 7:15 bis 14:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.


Hinweise:

Mit der Unterschrift der Hausordnung erfolgt gleichzeitig die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage und in Jahrbüchern.

Die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler werden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres über wesentliche, das Schulverhältnis betreffende Sachverhalte, insbesondere über Versetzungsgefährdungen und Nichtversetzungen sowie über Ordnungsmaßnahmen informiert, sofern die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler nicht widersprochen hat. Über den Widerspruch werden die Eltern von der Schule informiert.

Die vom Land Hessen zur Verfügung gestellten Lernmittel sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Die Bücher sind einzubinden. Der Name des Benutzers bzw. der Benutzerin ist im dafür vorgesehenen Feld einzutragen. Bei Beschädigung oder Verlust muss der Schaden vom Benutzer bzw. von der Benutzerin ersetzt werden. Bei Ausgabe bereits vorhandene Schäden bitte umgehend in der Bücherei feststellen lassen.

Der Beitrag zur Schul- und Unterrichtskultur in Höhe von 20 EUR je Schuljahr (für Berufsschüler 5 EUR) bitten wir bis zum Ende der ersten Unterrichtswoche des Schuljahres an die jeweiligen Klassenlehrer zu zahlen (Berufsschüler bis zum letzten Freitag des Monats).

Für Geld- und Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung. Fundsachen sind dem Hausmeister abzugeben.


Keller
Stellvertretender Schulleiter


www.ffs-giessen.de

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